1. Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die Privatpersonen im stationären Ladenlokal persönlich, per Mail, Fax oder fernmündlich der Reinartz Babyland GmbH, Lochhamer Schlag 10 B, 82166 Gräfelfing, HR B 107814, Erfüllungsort Gräfelfing (im weiteren Reinartz Babyland) abgeben.
Kontakt: +49 (0)89 / 898 2000-0
2. Vertragsabschluss
Der Käufer ist an sein Vertragsangebot für einen Zeitraum von 10 Tagen gebunden. Das Angebot gilt als angenommen, wenn nicht der Verkäufer innerhalb dieser Frist das Angebot schriftlich ablehnt. Der Inhalt des Vertrages richtet sich nach der schriftlichen Bestellung. Änderungen oder zusätzliche Vereinbarungen außerhalb der schriftlichen Bestellung sind schriftlich niederzulegen.
3. Änderungsvorbehalte
Serienmäßig hergestellte Kinderwagen, Möbel und alle anderen Arten von Kinderartikeln werden nach Muster oder Katalog verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist. Unwesentliche, dem Käufer zumutbare Farb- und Maserabweichungen bei Holzoberflächen sind zulässig. Entsprechendes gilt bei Textilien hinsichtlich Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern insbesondere im Farbton. Sollte der Käufer besonderen Wert auf exakte Übereinstimmung gegenüber den gezeigten Mustern oder Ausstellungsstücken legen, so hat er den Verkäufer hierauf in der Bestellung schriftlich hinzuweisen.
4. Lieferung
Der Käufer haftet in jedem Fall dafür, dass der Transport bis in die Wohnung bzw. Anlieferungsstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransportes möglich ist; Gleiches gilt für die Anliefermöglichkeit durch Eingänge und Treppenhäuser. Für die Haftung des Käufers gelten die Bestimmungen des Abnahmeverzuges (oder nachstehend Ziffer 7).
5. Montage
Der Käufer hat keinen Anspruch auf Ausführung von Arbeiten, welche den Umfang der vereinbarten Anlieferung, Aufstellung und/oder Montage der gekauften Ware übersteigen. Werden dennoch zusätzliche Arbeiten vereinbart, wie z.B. Dekorations- oder Montagearbeiten, so sind diese zusätzlich zu vergüten. Sie sind spätestens bei Abnahme zur Zahlung fällig. Die Haftung des Verkäufers für Schäden im Zusammenhang mit Lieferung und Montage ist ausgeschlossen, soweit die Beschädigung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Bei Verletzung von Kardinalspflichten haftet der Verkäufer jedoch auch für leichte Fahrlässigkeit.
Der Verkäufer ist für etwaige Beschädigungen haftpflichtversichert. Er wird dem Käufer auf Wunsch seine Haftpflichtversicherung benennen, bei der der Käufer seinen Schaden zur Prüfung und evtl. Regulierung anzumelden hat. Eine Aufrechnung mit Schadenersatzansprüchen gegen die Kaufpreisforderung des Verkäufers ist unzulässig, es sei denn, die Forderung des Käufers ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
6. Lieferzeiten
Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer – zu gewähren. Der Verkäufer wird von der Lieferverpflichtung frei, wenn die Lieferung dadurch unmöglich wird, dass der Vorlieferant der bestellten Ware die Produktion einstellt und eine anderweitige Ersatzbeschaffung nur mit unverhältnismäßigem und unzumutbarem Aufwand möglich wäre und der Verkäufer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Über diese Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Etwaige bereits geleistete Zahlungen des Käufers wird der Verkäufer erstatten. Hängt die Herstellung der gekauften Ware von einer Mitwirkung des Käufers ab, insbesondere von der Bekanntgabe von Maßen, der Übergabe von Mustern oder Plänen, so beginnt die in der Bestellung genannte Lieferfrist zu laufen, wenn diese Handlung erfolgt ist.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind. Er hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Jeder Standortwechsel sowie Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
8. Abnahme- und Zahlungsverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dauert der Abnahmeverzug länger als 1 Monat, so hat der Käufer den Kaufpreis ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts mit 1 % pro Monat zu verzinsen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung geht in diesem Fall auf den Käufer über. Der Verkäufer ist im Verzugsfall berechtigt, die bestellte Ware auf Kosten des Käufers bei einer Spedition einzulagern. Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Verkäufer 25 % des Bestellpreises fordern. Gegenüber all diesen Pauschalen steht dem Käufer der Nachweis offen, dass im Einzelfall kein Schaden oder ein geringer Schaden entstanden ist als die jeweils vereinbarte Pauschale.
9. Stornierung
Im Falle einer Stornierung durch den Käufer wird eine Stornierungsgebühr zugunsten der Reinartz Babyland GmbH in Höhe von 25% des Brutto Warenwertes der/des stornierten Artikels fällig.
10.Wandelung
Im Falle der Wandelung von bereits durch den Abnehmer in Gebrauch genommenen Waren wird der hierdurch gezogene Nutzungsvorteil des Käufers wie folgt ausgeglichen:
Für Artikel mit Rädern (Kinderwagen, Fahrradanhänger, Buggy etc.), Autositze, Hygieneartikel, Möbel, textile Bettwaren, beträgt die vereinbarte Wertminderung 1/36 je angefangenem Monat ab Kaufdatum. Bei Kleidung und Spielwaren wird eine Wertminderung von 1/12 je angefangenem Monat vereinbart. Die Regelung gilt unabhängig davon, wie lange der Gegenstand tatsächlich genutzt wurde.
11. Rücksenderegelung sperrige Güter
Unter sperrige Güter fallen Artikel, welche in einem Kleinwagen nicht transportiert werden können, insbesondere Möbel. Die Rücksendung von Möbeln und sperrigen Gütern erfolgt grundsätzlich auf dem Wege der Übergabe:
Mitnahmeartikel: Erfüllungsort ist die Geschäftsadresse der Reinartz Babyland GmbH
gelieferte Artikel: Verkäufer holt an der Lieferadresse ab. Demontage/Montage zu lasten des Käufers
gelieferte und montierte Artikel: Verkäufer holt an der Lieferadresse ab. Demontage/Montage zu Lasten des Verkäufers
12. Gewährleistung
Offensichtliche Mängel können nur innerhalb 2 Wochen nach Übergabe der Ware gerügt werden. Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Die Mängelrüge ist in jedem Falle schriftlich zu erheben. Der Besteller ist berechtigt, bei Mängelrügen Zahlungen zurückzuhalten, jedoch nur in angemessener Höhe. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die bei dem Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Verkäufer ist berechtigt und verpflichtet, Mängel unverzüglich, unter Berücksichtigung evtl. Lieferzeiten für erforderliche Ersatzteile, zu beseitigen. Sollte auch nach dreimaliger Nachbesserung eine Mängelfreiheit nicht herzustellen, sein besteht für den Käufer das Recht auf Wandelung oder Wertnachlass .
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Gerichtsstand ist ebenfalls der Sitz des Verkäufers, wenn der Käufer im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, oder der Käufer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Abweichend von Abs. (2) ist bei Kaufleuten nach HGB der Gerichtsstand stets der Sitz des Verkäufers.
14. Preise/Zahlung/Restzahlung
Sofern nichts anderes angegeben ist, sind Preise Abholpreise inkl. gültiger MwSt. Lieferung und Montageleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Restzahlungen sind bei Abholung der Artikel zu leisten. Ist eine Restzahlung bei Lieferung vereinbart, ist diese in bar zu leisten. Wird diese bei Lieferung nicht geleistet, befindet sich der Käufer umgehend im Zahlungsverzug. Kauf auf Rechnung ist ausgeschlossen.
15. Sondervereinbarungen
Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind ungültig.
Service-Telefon: 089 / 898 20 00 -0
Durchwahlen: Kinderwagen -23, Möbel -24, Autositze -25
Gräfelfing, Stand 04.12.2020